Wofür ein Zolllager bei meinem Umzug?
Ein Zolllager – auch Zollfreilager genannt ist ein speziell zugelassenes Lager, in dem Nicht-Unionswaren unter zollamtlicher Überwachung gelagert werden können, bevor sie in den freien Verkehr der EU überführt werden.
Dies bedeutet konkret für Ihren Umzug:
Ihr Umzugsgut oder Ihre Waren können sicher, rechtlich korrekt und unverzollt zwischengelagert werden, ohne dass sofort Einfuhrabgaben, Zölle oder Steuern anfallen. Sie gewinnen dadurch zeitliche Flexibilität und müssen sich nicht unmittelbar um die Verzollung kümmern.
Gerade bei internationalen Umzügen – zum Beispiel zwischen der Schweiz und Deutschland – ist ein Zolllager eine ideale Lösung, wenn:
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der endgültige Einzugstermin noch nicht feststeht
- Dokumente oder Genehmigungen noch ausstehen
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Möbel oder Hausrat vorübergehend gelagert werden müssen
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eine spätere Verzollung geplant ist
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Teile des Hausrats weitertransportiert werden sollen
Ihr Eigentum bleibt dabei unter zollamtlicher Überwachung sicher verwahrt, bis Sie entscheiden, ob es verzollt, weitertransportiert oder dauerhaft in die EU eingeführt wird.
So wird Ihr Umzug nicht nur rechtlich sauber abgewickelt, sondern auch planbar, flexibel und stressfrei organisiert – ohne Zeitdruck und ohne unnötige finanzielle Belastung.
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